Studiengebühr in Baden-Württemberg verfassungsgemäß

Mannheim (dpa) – Die Studiengebühr in Baden-Württemberg ist verfassungsgemäß. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am Montag (16. Februar) entschieden.

Damit blieben die Klagen einer alleinerziehenden Studentin gegen die Pädagogische Hochschule in Freiburg sowie die dreier Studenten gegen die Universität Karlsruhe erfolglos. Die Mannheimer Richter bestätigten Urteile der Verwaltungsgerichte in Freiburg und Karlsruhe. Die 2007 eingeführten Semesterbeiträge von 500 Euro seien sozialverträglich, meinten auch die Richter des VGH. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas ließen sie aber eine Revision gegen ihre Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. (Az.: 2 S 1855/07, 2 s 2554/07, 2 S 2833/07, 2 S 1527/08)

«Das Gericht hatte nicht die Aufgabe, über die politische Zweckmäßigkeit der Studiengebühren zu entscheiden», betonten die Richter. Es sei ausschließlich darum gegangen, die Vereinbarkeit mit der Verfassung zu überprüfen. Das Recht des Einzelnen, zu einem Hochschulstudium zugelassen zu werden, bedeute nicht, kostenfrei zu studieren. Es gebe die Möglichkeit von Darlehen für Studierwillige aus einkommensschwachen Familien; außerdem gebe es Ausnahmeregelungen. Die Kläger hatten argumentiert, die Gebühr schrecke ab, ein Studium aufzunehmen.

Studenten in Baden-Württemberg müssen seit Sommer 2007 pro Semester 500 Euro bezahlen. Die Einführung von Studiengebühren hatte der Landtag im Dezember 2005 beschlossen. Die Hochschulen dürfen das Geld nur für die Verbesserung der Lehre nutzen. Über die Verwendung der Gebühren entscheidet die jeweilige Hochschule in Eigenregie.