Urteil: Berufsunfähig auch nach Umschulung

Halle (dpa) – Psychisch kranke Arbeitnehmer haben nach einem Urteil des Landessozialgerichts in Halle auch nach einer Umschulung grundsätzlich Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente.

Das Gericht sprach einer Frau eine monatliche Rente zu, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrem alten Beruf nicht mehr arbeiten konnte und umschulen musste (Aktenzeichen: L 3 R 158/06). Die Ablehnung des Rentenantrags hob das Gericht zugleich auf.

Die arbeitslose Klägerin sei wegen der psychischen Erkrankung nur gering belastbar, hieß es in der Urteilsbegründung. Sie könne deshalb nicht als Bürokauffrau arbeiten, wofür sie umgeschult hatte. Das Urteil vom 18. Juni ist rechtskräftig.

Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht dann, wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Wer jedoch in anderen, zumutbaren Tätigkeiten arbeiten kann, hat den Angaben zufolge grundsätzlich keinen Rentenanspruch.