Vorstellungsgespräch: Firma erstattet Fahrtkosten

Düsseldorf (dpa/tmn) – Wenn Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, muss die Firma die Fahrtkosten übernehmen. Eine Ausnahme von dem Grundsatz gilt nur, wenn das Unternehmen schon bei der Einladung eine Kostenübernahme ausdrücklich ausschließt.

«Steht davon nichts im Schreiben, kann der Bewerber davon ausgehen, dass die Kosten übernommen werden», erläutert die Arbeitsrechtlerin Pia Alexa Becker aus München. Zumindest ein Bahnticket zweiter Klasse könnten Bewerber dann beanspruchen, sagte die Juristin der Zeitschrift «Junge Karriere».

Die Regel gilt unabhängig davon, ob ein Kandidat sich auf eigene Faust oder auf eine Anzeige hin bewirbt. Auch spiele es keine Rolle, ob er die Stelle am Ende bekommt oder nicht.

Allerdings sprechen Bewerber vorher besser mit der Firma ab, auf welche Weise sie am günstigsten anreisen, wenn sie sich keinen Ärger mit dem potenziellen Arbeitgeber einhandeln wollen. So seien viele Personaler wenig begeistert, wenn Bewerber mit dem Auto kommen und dann die dafür vorgesehene Kilometerpauschale von 30 Cent berechnen. Auf diese Weise kämen zum Beispiel auf der Strecke Hamburg-Köln und zurück rund 260 Euro zusammen. Ein Ticket für die Bahn oder einen Billigflieger sei unter Umständen billiger zu haben.