Weiterbildung im Ausland: Mit Beleg Kosten absetzen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Mit entsprechenden Nachweisen lassen sich Weiterbildungen an ausländischen Ferienorten von der Steuer absetzen. Entscheidend sei, dass das Fortbildungsprogramm den Tag ausfüllt und dass der Steuerzahler seine Teilnahme lückenlos nachweisen kann.

Darauf weist die Steuerberaterkammer Hessen in Frankfurt hin. Sie beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes in München (Aktenzeichen: II R 63/07). Als Nachweis würden Zertifikate, Zeugen oder eine Bestätigung des Arbeitgebers akzeptiert.