Wenn der Chef die Betriebsvereinbarung kündigt

Hamm (dpa/tmn) – Kündigt der Chef eine Betriebsvereinbarung, verlieren Arbeitnehmer nicht automatisch ihre Ansprüche. Besitzt etwa der Betriebsrat bei der gekündigten Regelung ein Mitspracherecht, behalten die Beschäftigten ihre Ansprüche zunächst weiter.

Das ändere sich erst, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat auf eine neue Regelung geeinigt haben. Darauf weist die Zeitschrift «Der Betriebsrat» hin. In Betriebsvereinbarungen verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung freiwilliger Leistungen, zum Beispiel von Urlaubsgeld. Ob nach einer gekündigten Betriebsvereinbarung weiterhin Ansprüche bestehen, ist im Einzelfall zu prüfen.