Wertguthaben auf Rentenversicherung übertragbar

Berlin (dpa/tmn) – Das Guthaben von Arbeitszeitkonten kann vom 1. Juli an grundsätzlich auf die Deutsche Rentenversicherung übertragen werden. Grundlage hierfür ist das «Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen».

Das Gesetz ist im Dezember 2008 in Kraft getreten ist. Zuvor mussten Arbeitnehmer, die zum Beispiel einen Teil ihres Gehalts auf einem solchen «Konto» angespart hatten, das Guthaben auflösen, wenn sie den Betrieb verließen, so die Deutsche Rentenversicherung in Berlin. Seit Anfang 2009 kann das Guthaben auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden. Problematisch war das nach wie vor, wenn dieser dem nicht zugestimmt oder der Arbeitnehmer keine neue Stelle gefunden hatte. Nun ist es möglich, es der Rentenversicherung zu übertragen, so dass das Guthaben erhalten bleibt.

Es bleibt in der Ansparphase steuer- und sozialabgabenfrei. Das gilt den Angaben zufolge auch für den Fall einer Übertragung. Steuern werden erst in der Auszahlungsphase fällig. Wertguthaben können Teile des Gehalts sein, aber auch Einmalzahlungen, freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, Überstunden oder nicht in Anspruch genommener Urlaub.