Wieder Krankengeld für Selbstständige

Berlin (dpa) – Im Krankheitsfall können gesetzlich versicherte Selbstständige künftig wieder nach sieben Wochen das klassische Krankengeld beziehen. Mit der Neuregelung erhalten die Betroffenen eine Alternative zu den oftmals teureren «Wahltarifen».

Der Bundesrat hatte die Regelung am Freitag (10. Juli) gebilligt. Der Bundestag hatte der Reform bereits vor drei Wochen zugestimmt. Seit Einführung des Gesundheitsfonds zu Jahresbeginn kamen Selbstständige und Freiberufler nicht mehr automatisch in den Genuss von Krankengeld. Stattdessen gab es bei den Krankenkassen spezielle Zusatzversicherungen, die aber vor allem für ältere Versicherte oft sehr teuer waren. Deshalb sind Alters-Staffelungen bei den sogenannten Wahltarifen in Zukunft auch untersagt. Die bisherigen Verträge laufen Ende des Monats aus.

Das gesetzliche Krankengeld wird allerdings nicht ab dem ersten Krankheitstag gezahlt, sondern – wie bei Arbeitnehmern – erst ab der siebten Krankheitswoche. Dies stößt bei Selbstständigen und Freiberuflern auf Kritik, weil sie im Gegensatz zu Festangestellten keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten sechs Wochen haben. Nach Kassenangaben sind bundesweit rund 1,2 Millionen Versicherte von der Neuregelung betroffen.