Ziele für Arbeitnehmer müssen realistisch sein

Bonn (dpa/tmn) – Damit Arbeitnehmer die ihnen gesteckten Ziele erreichen können, müssen Führungskräfte realistische Vorgaben machen. Vor einem Gespräch über Zielvereinbarungen, sollten Vorgesetzte daher als erstes überprüfen, ob das der Fall ist.

Dabei gilt nach Angaben des Verlags für die Deutsche Wirtschaft in Bonn die Faustregel: Die Messlatte darf nicht zu hoch und nicht zu niedrig liegen. Außerdem ist es wichtig, nur Ziele zu vereinbaren, die der Mitarbeiter aus eigener Kraft erreichen kann.

Ist die Umsetzung eines Ziels von Dritten abhängig, eignet es sich nicht für eine solche Vereinbarung. Um Missverständnisse auszuschließen, sollte die Vereinbarung möglichst einfach und konkret sein. Unkomplizierte Formulierungen wirken dem Fachverlag zufolge intensiver als lange schwierige Sätze, die kaum jemand behalten kann. Zudem motiviere gestelzte Sprache nicht zum Hinhören.

Eine Überlegung wert ist auch die Frage, ob das Erreichen der Ziele «messbar» ist. Bei einfachen Leistungszielen ist das kein Problem – etwa, wenn eine Steigerung um zehn Prozent das Ziel ist. Bei qualitativen Zielen müssen zum Überprüfen erst Kriterien entwickelt werden, mit deren Hilfe sich beurteilen lässt, ob das Ziel erreicht wurde.

Der Mitarbeiter muss außerdem immer den Zeitpunkt wissen, bis zu dem er das Ziel erreichen soll – fehlt diese Vorgabe, wirkt das demotivierend. Auch die Zeitplanung sollte unbedingt realistisch sein. Manchmal kommt es auch auf die Feinheiten beim Formulieren der Zielvereinbarung an: Ideal ist es dem Verlag zufolge, wenn das Ziel so attraktiv beschrieben wird, dass es Spaß macht, es zu erreichen.