Zuschüsse für arbeitslose Existenzgründer

Nürnberg (dpa/tmn) – Auch Arbeitslose können sich selbstständig machen. Unterstützung dabei bieten die Arbeitsagenturen – von der Entwicklung der Geschäftsidee, über Finanzierungsfragen bis zur tatsächlichen Gründung einer Firma oder Eröffnung eines Geschäfts.

Seit Anfang dieses Jahres haben die Jobcenter rund 12 000 Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II in die Selbstständigkeit begleitet, wie die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mitteilt. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt rund 25 000. Wegen der wirtschaftlichen schwierigen Zeiten sei mit einem Anstieg der Existenzgründungen zu rechnen.

Existenzgründer können auch finanzielle Unterstützung bekommen: Für die Empfänger von ALG II gibt es das sogenannte Einstiegsgeld, das für maximal 24 Monate bewilligt wird. Die Summe kann bis zu 100 Prozent ihrer Regelleistung betragen. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II ist es inzwischen außerdem möglich, Zuschüsse oder Darlehen für Kosten im Rahmen der Existenzgründung zu beantragen. Das gilt zum Beispiel für die Anschaffung von Betriebsausstattungen vom PC bis zum Kopierer oder von Büromöbeln. Die Zuschüsse sind allerdings auf höchstens 5000 Euro begrenzt.

Die Existenzgründer sollen damit die Chance bekommen, von Sozialleistungen dauerhaft unabhängig zu werden. Selbstständigkeit sei dazu durchaus eine realistische Möglichkeit, so die Bundesagentur für Arbeit. Hartz-IV-Empfänger seien als Existenzgründer häufig erfolgreich: Fast 90 Prozent der Geförderten seien ein halbes Jahr nach der Förderung weiterhin selbstständig, jeder Zehnte allerdings wieder arbeitslos. Mit jeder Existenzgründung würden außerdem innerhalb der ersten zwei Jahre zwei oder mehr neue Arbeitsplätze geschaffen. Dagegen nimmt die Zahl der Selbstständigen zu, die mit ihrem Einkommen nicht auskommt und «aufstockt», also auf Sozialleistungen angewiesen ist. In 2008 hat sich ihre Zahl im Vergleich zu zwei Jahren davor auf 114 000 fast verdoppelt.