Gericht: Schulausschluss von gewalttätigen Schülern ist rechtens

Gewalttätige Schüler dürfen dauerhaft vom Unterricht ausgeschlossen werden.

Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Mittwoch veröffentlichtem Urteil vom 28. Juli. Ein Schüler, der eine Schlägerei anzettle und andere dabei erheblich verletze, dürfe auf Dauer suspendiert werden.

Im konkreten Fall hatte ein Schüler der Berufsschule Boppard den Ex-Freund seiner Freundin zusammengeschlagen und schwer verletzt.
Die Schule hatte ihn daraufhin vom Unterricht ausgeschlossen. Der Schüler scheiterte mit seinem Widerspruch vor Gericht. Die Schule dürfe ihre Schüler nicht dem Risiko aussetzen, ebenfalls Opfer solcher Übergriffe zu werden, entschied das Gericht.