Fachwechsel mit BAföG-Amt abstimmen

Düsseldorf (dpa/tmn) – Studenten müssen bei einem Fachwechsel aufpassen, dass ihnen nicht die BAföG-Förderung gestrichen wird. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf hin.

Nach dem dritten Fachsemester muss ein Wechsel schriftlich begründet werden, wenn Studenten weiter gefördert werden wollen. Betroffene lassen sich am besten beraten, welche Gründe von den Ämtern anerkannt werden. Überfüllte Hörsäle in einem Fachbereich oder schlechte Berufsaussichten gehören zum Beispiel nicht dazu. Vielmehr gehe es darum, eine fehlende Eignung für ein Fach nachzuweisen.

Bis zum Beginn des vierten Fachsemesters ist ein Wechsel dagegen recht unproblematisch: Das BAföG wird weiter gezahlt, ohne dass es einer Begründung bedarf. Allerdings werden die «verlorenen» Semester voll auf die Förderdauer angerechnet. Daher müssen Studenten bei einem Fachwechsel damit rechnen, dass das BAföG nicht bis zum Abschluss des zweiten Studienfachs ausreicht.

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