Hochschulzukunftsgesetz schwächt Wissenschaftsstandort

Die Hochschulratsvorsitzenden der nordrhein-westfälischen Universitäten und Fachhochschulen warnen vor dem aktuell vorliegenden Hochschulzukunftsgesetz.

In der Landespressekonferenz in Düsseldorf haben sich die Hochschulratsvorsitzenden des Landes NRW heute ausdrücklich gegen den aktuellen Entwurf ausgesprochen, der als Hochschulzukunftsgesetz erarbeitet worden ist. Durch die gegenwärtige Fassung sei die wissenschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Region gefährdet.

In einem öffentlichen Brief hatte sich Dr. Annette Fugmann-Heesing bereits gestern stellvertretend für die Hochschulratsvorsitzenden an Ministerpräsidentin Kraft und Wissenschaftsministerin Schulze gewandt. So hätten sich die Hochschulen seit dem Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes 2007 insbesondere aufgrund ihres autonomen Status positiv entwickelt. Bei dem neuen Entwurf handele es sich jedoch um einen „Rückfall in den Regulierungseifer durch Ministerien.“ Dr. Fugmann-Heesing äußerte sich des Weiteren: „Dieser Gesetzesentwurf ist vom Geist des Misstrauens geprägt, er schafft weder Vertrauen noch Handlungs- und Risikobereitschaft in den Hochschulen. Er gibt dem Staat jegliche Ermessensspielräume und engt die Hochschulen durch verbindliche Detailregelungen und Auflagen extrem ein.“

Wissenschaft und Wirtschaft werden gehemmt

Die Hochschulräte sehen neben dem Verlust der Eigenständigkeit auch den von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf sich zukommen. Ebenso könnten private Drittmittelgeber das Interesse an einer weiteren Förderung verlieren und sich Bundesländern mit „forschungsfreundlicheren Bedingungen“ zuwenden. Hinsichtlich des Paragraphen 71a des Gesetzesentwurfes stellte Dr. Fugmann-Heesing klar: „Themenscharfe Veröffentlichung von Drittmitteleinwerbungen und -aufträgen führt zu Nachteilen im akademischen Wettbewerb (Trittbrettfahrer) und zum Verlust gerade der industriellen Drittmittelaufträge, die Wissen und Innovation vorantreiben sollen. Kein Unternehmen wird Drittmittelaufträge in hoch kompetitiven Bereichen an Hochschulen vergeben, die verpflichtet sind, Themen und Auftraggeber schon bei Beginn der Forschungstätigkeit öffentlich bekannt zu geben.“ Eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfes sei somit unabdingbar.

Die kritisierte Fassung des Hochschulzukunftsgesetzes ist einzusehen unter: www.uni-bielefeld.de/hochschulzukunftsgesetz.html