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Beamte bekommen Ausgleich nur für beantragte Überstunden

Ratgeber Beruf & Karriere

Beamte können Ausgleich für geleistete Überstunden nur verlangen, wenn sie diese zuvor beantragt haben.

Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies damit die Klage einer mittlerweile pensionierte Lehrerin ab.

Die Beamtin hatte in ihrem letzten Berufsjahr drei Wochenstunden zu viel unterrichtet, weil bei der Aufstellung des Unterrichtsplans die ihr zustehende Altersermäßigung nicht berücksichtigt worden war. Nach ihrer Pensionierung verlangte die Lehrerin einen finanziellen Ausgleich für die geleistete Mehrarbeit. Dies lehnte das beklagte Land jedoch ab, da es für eine nachträgliche Zahlung keine gesetzliche Grundlage gebe.

Das Verwaltungsgericht teilte die Ansicht des Bundeslandes und verwies zudem auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach kann nur zuvor beantragte Mehrarbeit vom Dienstherrn vergütet werden. Eine nachträgliche Forderung sei nicht angemessen und würde dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen.

dapd