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Betriebsrats-PC ist für Arbeitgeber tabu

Ratgeber Beruf & Karriere

Arbeitgeber dürfen nicht auf Dateien zugreifen, die auf dem Computer beziehungsweise Netzlaufwerk des Betriebsrats gespeichert sind.

Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hat der Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte hingewiesen. In dem Verfahren stritten die Beteiligten darüber, ob der Arbeitgeber im firmeneigenen EDV-System auf Daten im PC-Laufwerk des Betriebsrats zugreifen darf.

Der Arbeitgeber verdächtigte ein nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied, während der Arbeitszeit eine Stellungnahme des Betriebsrats verfasst und so einen Arbeitszeitbetrug begangen zu haben. Um dem Verdacht nachgehen zu können, wollte er Datum und Zeitpunkt aller Änderungen von Dokumenten auf dem PC des Betriebsrats überprüfen. Das Landesarbeitsgericht wies den Antrag jedoch ab. Dem Arbeitgeber stehe nicht das Recht zu, in die Dateien des Betriebsrats Einsicht zu nehmen. Dabei komme es nicht darauf an, wem der PC oder die Datenlaufwerke gehörten.

dapd