Kategorien

Gehaltsüberprüfung ist keine reine Verhandlungssache

Ratgeber Beruf & Karriere

Sieht ein Arbeitsvertrag vor, dass das Gehalt regelmäßig überprüft und “gegebenenfalls” angepasst wird, ist die Gehaltserhöhung nicht reine Verhandlungssache.

Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Streit zwischen einem Chefarzt und der Geschäftsführung der Klinik.

Laut Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2004 sollte die Vergütung des Chefarzts alle drei Jahre überprüft und “gegebenenfalls” angepasst werden. Als Vergleichsmaßstab nannte die Vertragsklausel die ärztlichen Tarifgehälter sowie die Einkommen der anderen Chefärzte an der Klinik. Nachdem weder 2007 noch 2010 eine Gehaltsüberprüfung stattfand, klagte der Chefarzt gegen seinen Arbeitgeber. Unter anderem verlangte er eine Anhebung seines Jahresgehalts um rund 20.000 Euro, da die Tarif- und Chefarztvergütungen seit Abschluss seines Arbeitsvertrags deutlich gestiegen seien.

Das Arbeitsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass aus dem Zusatz “gegebenenfalls” keine Gehaltserhöhung abgeleitet werden könne. Das Landesarbeitsgericht gab dem Chefarzt teilweise recht. Der Arbeitsvertrag verpflichte den Arbeitgeber zu einer regelmäßigen Überprüfung des Gehalts.

Der Zusatz “gegebenenfalls” mache die Gehaltserhöhung vom Ergebnis dieser Überprüfung abhängig und nicht vom Ausgang einer ergebnisoffenen Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Ergebnis sprachen die Richter dem Chefarzt eine Gehaltserhöhung um zwölf Prozent zu.
dapd