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Geld zurück von der Rentenkasse

Ratgeber Beruf & Karriere

Wer nur kurze Zeit in die Rentenkasse eingezahlt und keinen Anspruch auf eine Altersrente hat, kann seine Beiträge zurückbekommen.

Eine Beitragserstattung kommt beispielsweise für alle Arbeitnehmer und Selbstständigen infrage, die über ein berufsständisches Versorgungswerk versichert sind, etwa Ärzte, Anwälte oder Architekten. Auch Versicherte im Rentenalter, die nicht genügend Rentenjahre für eine Altersrente angesammelt haben, können eine Erstattung ihrer geleisteten Beiträge verlangen.

In jedem Fall ist eine Beitragserstattung nur dann möglich, wenn die sogenannte allgemeine Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt ist. Zu dieser Wartezeit zählen nicht nur die Monate beziehungsweise Jahre, in denen Rentenversicherungsbeiträge vom Arbeitslohn gezahlt wurden, sondern auch Rentenzeiten für die Kindererziehung. Nicht zur Wartezeit zählen hingegen die Anrechnungszeiten für Schule und Studium.

Hat beispielsweise ein Architekt vor seinem Studium eine dreijährige Tischlerlehre gemacht, sind erst drei Jahre der Wartezeit erfüllt. Entscheidet er sich mit Berufsbeginn für die Versicherung im Versorgungswerk seiner Architektenkammer, kann er sich die während der Lehre von ihm selbst gezahlten Beiträge erstatten lassen. Der Arbeitgeberbeitrag wird grundsätzlich einbehalten. Freiwillig geleistete Versicherungsbeiträge erstattet die Rentenversicherung nur zur Hälfte.

Wer eine Beitragserstattung beantragt, sollte jedoch die Konsequenzen bedenken. Zwar können Versicherte, die sich ihre Beiträge haben auszahlen lassen, später wieder Mitglieder in der Rentenversicherung werden. Allerdings sind alle Beitragszeiten verloren, die vor der Erstattung auf dem Rentenkonto gutgeschrieben waren. Das betrifft insbesondere Rentenzeiten für Ausbildungsjahre oder die Kindererziehung.

Versicherte sollten sich ihre Beiträge also erst dann auszahlen lassen, wenn sie mit großer Sicherheit ausschließen können, jemals wieder in die gesetzliche Rentenversicherung zurückzukehren. Weitere Informationen zur Beitragserstattung gibt es beim Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Nummer 0800/10 00 480 70, im Internet unter www.drv-bund.de oder bei den Rentenberatern vor Ort.