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Mit Schwangerschaft in der Probezeit möglichst offen umgehen

Ratgeber Beruf & Karriere

Manchmal kommt alles auf einmal: Gerade hat man einen neuen Job angefangen, und nun stellt man fest, dass man schwanger ist.

Viele Frauen sorgen sich in dieser Situation, der neue Chef könnte negativ reagieren. “Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, den Arbeitgeber darüber zu informieren, dass man ein Kind erwartet”, sagt die Düsseldorfer Karriereberaterin Angela Frauholz.

Wenn man sich im neuen Job wohlfühlt und das Vertrauensverhältnis zum Vorgesetzten nicht belasten will, sei es aber ratsam, ein offenes Gespräch zu führen. Dabei sollte man sich nicht rechtfertigen, sondern eher betonen, dass man sich mit seinen Aufgaben identifiziert und sich weiterhin engagieren will. “Außerdem sollte man sich kooperativ zeigen und auch die Kollegen über die Situation informieren – möglicherweise müssen Arbeiten neu aufgeteilt und mögliche Fehlzeiten aufgefangen werden”, sagt Frauholz.

Zudem genössen Schwangere in der Probezeit einen besonderen Kündigungsschutz. “Falls man eine Kündigung erhält, muss man seine Schwangerschaft spätestens zwei Wochen danach am besten schriftlich anzeigen, um geschützt zu sein”, sagt die Expertin.

dapd