Methodik des Datenschutzrechts für Nichtjuristen
Lernziele
Sie wurden zum Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen bestellt und müssen zum ersten Mal mit Gesetzen arbeiten, tun sich aber schwer mit den Formulierungen des Gesetzgebers?
Jeder Jurist hat in seinem Studium mit Gesetzen zu tun und hat gelernt sie zu erstehen und anzuwenden. Ein Datenschutzbeauftragter muss aber kein studierter Jurist sein und dennoch die Fähigkeiten besitzen, mit dem Bundesdatenschutzgesetz und gegebenenfalls einschlägigen Spezialgesetzen umzugehen.
Für viele ist das eine große Hürde, ein Irrgarten aus Fachwörtern, ein Dschungel aus Paragraphen und allein die Bewältigung dieses Fachjagons nimmt Ihnen wertvolle Zeit und birgt für den Ungeschulten kaum überschaubare Risiken.
Darum bieten wir Ihnen das Aufbauseminar “Methodik des Datenschutzrechts für Nichtjuristen” an, um Ihnen den Umgang mit Gesetzen zu erleichtern. Aus der “Hürde” BDSG, wird das “Hilfsmittel” BDSG und somit machen wir Sie fit für die täglichen Aufgaben als Datenschutzbeauftragter.
Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte
Zulassungsvoraussetzungen
Unterrichtszeiten
10 – 17 Uhr
Bewerbungsschluss
Fördermöglichkeiten
Inhalte
Gesetze richtig lesen und anwenden
struktureller Aufbau eines Gesetzes
Rechtsquellen
Rangordnung von Rechtsnormen
Vorgehensweise bei Gesetzeskollisionen
Grundlagen der Auslegung von Gesetzestexten
unbestimmte Rechtsbegriffe erkennen, definieren, anwenden
die verschiedenen Methoden der Auslegung von Gesetzestexten und unbestimmten
Rechtsbegriffen
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die Verhältnismäßigkeitsprüfung
Legaldefinitionen – Funktion und Auffinden
Umgangssprache / juristische Fachtermini
abweichende Definitionen und Verwendung von Begriffen in Rechtsverkehr und allgemeinem Sprachgebrauch
Akkreditierung
Termine
Info
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